Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reitbetrieb Lindenhof Wolterdingen — Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des Reitbetriebs Lindenhof Wolterdingen, insbesondere für:
- Reitunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht, Longenunterricht, Schnupperstunden)
- Pferdepension (Boxen- und Offenstallhaltung)
- Zuchtdienstleistungen
- Sonstige Dienstleistungen rund um Pferd und Reiter
Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner ist:
Reitbetrieb LindenhofInhaber: Karsten Rypholz
Am Hollbusch 9
29614 Soltau-Wolterdingen
Bei Minderjährigen kommt der Vertrag mit den gesetzlichen Vertretern zustande. Diese haften für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
§ 3 Reitunterricht
Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung zum Reitunterricht erfolgt über unser Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich vor Ort. Ein Vertragsverhältnis kommt mit der Bestätigung durch den Reitbetrieb zustande.
Absage und Stornierung
Einzelstunden können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Unterrichtsgebühr berechnet. Der Reitbetrieb behält sich vor, Unterrichtsstunden bei extremen Witterungsbedingungen oder aus wichtigem Grund abzusagen — in diesem Fall entstehen keine Kosten.
Teilnahmevoraussetzungen
- Das Tragen eines geprüften Reithelms ist während des gesamten Reitens Pflicht.
- Festes Schuhwerk mit kleinem Absatz ist erforderlich.
- Das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen.
- Den Anweisungen der Reitlehrer ist jederzeit Folge zu leisten.
- Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist der Reitbetrieb vorab zu informieren.
§ 4 Pferdepension
Leistungsumfang
Der Umfang der Pensionsleistungen (Unterbringung, Fütterung, Weidegang, etc.) wird individuell im Pensionsvertrag vereinbart. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
Kündigung
Der Pensionsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Pensionsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Pflichten des Einstellers
- Der Einsteller hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Pferdes zu sorgen (Tierhalterhaftpflicht).
- Impfungen und tierärztliche Behandlungen sind vom Einsteller sicherzustellen.
- Die Stallordnung und Anweisungen des Betreibers sind einzuhalten.
- Veränderungen am Gesundheitszustand des Pferdes sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Zucht und sonstige Dienstleistungen
Zuchtdienstleistungen sowie weitere Dienstleistungen rund um Pferd und Reiter werden individuell vereinbart. Art, Umfang und Vergütung werden vor Leistungsbeginn schriftlich festgehalten.
Der Reitbetrieb übernimmt keine Gewähr für den Erfolg von Zuchtmaßnahmen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Pensionsgebühren sind monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Reitbetrieb berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Reitbetrieb vor, bei anhaltendem Zahlungsrückstand die Leistungen einzustellen.
Der Reitbetrieb hat ein Pfandrecht an den auf dem Hof befindlichen Sachen des Einstellers, insbesondere an Ausrüstung und Futtermitteln, zur Sicherung offener Forderungen.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
Reitsport-Risiko
Der Umgang mit Pferden und das Reiten sind mit besonderen Risiken verbunden. Pferde sind Lebewesen mit eigenem Willen und können unvorhersehbar reagieren. Der Kunde nimmt an den Leistungen auf eigene Gefahr teil und ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst.
Haftungsbeschränkung
Der Reitbetrieb haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Versicherungspflicht
Jeder Reiter ist verpflichtet, eine eigene Unfallversicherung abzuschließen. Pferdebesitzer müssen über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis kann vom Reitbetrieb jederzeit angefordert werden.
Tierhalterhaftung
Für Schäden, die durch Pferde der Einsteller verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Pferdebesitzer als Tierhalter gemäß § 833 BGB.
§ 8 Hausordnung und Verhaltensregeln
Die Haus- und Hofordnung gilt für alle, die den Lindenhof betreten: Einsteller, Angehörige, Reitbeteiligungen, Gäste und Dienstleister. Den Anweisungen des Betreibers und des Stallpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 07:00 – 22:00 Uhr, Sonn- und Feiertage: 08:00 – 20:00 Uhr. Während der Nachtruhe ist auf Ruhe zu achten, damit die Pferde sich erholen können.
Sicherheit
- Es gilt eine generelle Helmpflicht beim Reiten — für alle, ohne Ausnahme.
- Hunde sind überall auf dem Gelände an der Leine zu führen. Hundekot ist sofort zu beseitigen.
- Auf dem Gelände wird nicht Rad gefahren, sondern geschoben. Fahrzeuge parken auf den ausgewiesenen Flächen.
- Unfälle und Schäden sind sofort dem Stallteam zu melden.
Umgang und Ordnung
- Fremde Pferde dürfen nicht ohne Einverständnis des Besitzers gefüttert werden.
- Rauchen ist ausschließlich an den gekennzeichneten Stellen gestattet.
- Nach dem Reiten sind Halle, Platz, Putzplatz und Sattelkammer sauber zu hinterlassen.
- Fotografieren und Filmen auf dem Hofgelände ist nur mit Zustimmung der Betriebsleitung gestattet.
- Wir pflegen einen respektvollen Umgang — auf dem Hof und im digitalen Raum.
Gesundheitsvorsorge
Influenza-Impfung ist für alle eingestellten Pferde Pflicht. Die Entwurmung wird gemeinschaftlich organisiert.
Die vollständige Haus- und Hofordnung kann in unserem Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen behält sich der Betreiber eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung vor. Bei Gefährdung von Mensch oder Tier ist ein sofortiges Hausverbot möglich.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Soltau.
Der Reitbetrieb behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.